Professur für Österreichisches, Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht gem § 98 UG
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Professur für Österreichisches, Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht gem § 98 UG
An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Das Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht beschäftigt derzeit 11 MitarbeiterInnen und betreibt Forschung und Lehre im Bereich des gesamten Faches "Zivilgerichtliches Verfahrensrecht" sowie in zahlreichen Schnittstellenbereichen zu anderen Rechtsgebieten.
Die Universität Graz besetzt am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine
Professur für Österreichisches, Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht gem § 98 UG
(40 Stunden/Woche; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Februar 2020 )
Die Professur soll die bestehenden Forschungsschwerpunkte des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht (Wirtschaftsverfahrensrecht samt Insolvenz- und Exekutionsrecht, das Schieds- und Schiedsverfahrensrecht sowie das internationale Zivilverfahrensrecht) erweitern und damit die Forschungsleistung und das Lehrangebot des Instituts auf eine breite Basis stellen.
Daher soll der zentrale Forschungsschwerpunkt dieser Professur in der klassischen Zivilverfahrensrechtsdogmatik, insbesondere in den Bereichen des österreichischen streitigen und außerstreitigen Verfahrensrechts, einschließlich des Familienverfahrensrechts liegen. Darüber hinaus soll der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin im Internationalen und Europäischen Zivilverfahrensrecht versiert sein. Im Hinblick auf neue Studienangebote der Fakultät sowie anstehende Änderungen im Diplomstudium der Rechtswissenschaften soll der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin auch die Bereitschaft zur verfahrensrechtsübergreifenden und -vergleichenden Forschung und Lehre (speziell zum Verwaltungsverfahrensrecht und Strafprozessrecht) besitzen.
Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin soll in die internationale und nationale Forschung eingebunden sein und dementsprechend über internationale wie nationale Kontakte – nach Möglichkeit zu verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – verfügen. Er/Sie soll außerdem über die Kompetenz zur Einwerbung von kompetitiven Drittmitteln verfügen. Die Beteiligung an den fakultären Doktoratsprogrammen und die Mitwirkung an universitären Profilbildenden Bereichen und fakultären Spezialforschungsbereichen werden erwartet.
Anstellungserfordernisse:
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung
- Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation in zivilgerichtlichem Verfahrensrecht
- Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach (in Relation zum akademischen Alter)
- Auslandserfahrung während der wissenschaftlichen Laufbahn
- Erfolgreiche Einwerbung fachspezifischer Projekte; insbesondere kompetitiver Drittmittel
- Kompetenz zu Forschung und Lehre in deutscher und englischer Sprache und nach Möglichkeit in einer weiteren Fremdsprache
- Management- und Führungskompetenz
- Gender Mainstreaming Kompetenz
Erwartet wird der Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung. Das Hearing wird voraussichtlich am 11.11.2019 stattfinden.
Einstufung
Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1
Mindestgehalt
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 71.822,80 brutto/Jahr (14 Monatsgehälter). Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
Ende der Bewerbungsfrist: 17. April 2019
Kennzahl: BV/6/98 ex 2018/19
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl per E-Mail an: