Servicekraft (w/m/d) Infrastruktur in der Bildungs- und Tagungsstätte (Arbeitsort Meißen)
Bundesagentur für Arbeit
Die Bildungs- und Tagungsstätte (BTS) der Bundesagentur für Arbeit ist im Schwerpunkt zuständig für die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Wir sind ein firmeninternes Seminarhotel mit mehreren Seminar- und Veranstaltungsräumen und einem Bewirtungsbetrieb mit Vollverpflegung.
Servicekraft (w/m/d) Infrastruktur in der Bildungs- und Tagungsstätte (Arbeitsort Meißen)
Aufgaben und Tätigkeiten
Als Servicekraft Infrastruktur an der BTS Meißen (w/m/d) mit dem Aufgabengebiet in der Reinigung unterstützen Sie das Team bei der Reinigung der Lehr- und Verwaltungsräume, WCs und Übernachtungszimmer. Auch gehört die Bereitstellung der Wäsche zu Ihrem Aufgabengebiet.
Voraussetzungen
Bitte weisen Sie ihre aktuellen, möglichst einschlägigen, Berufserfahrungen (ca. für die zurückliegenden 5 Jahre) durch aussagefähige Arbeitszeugnisse nach.
In Bezug auf die körperliche Leistungsfähigkeit beachten Sie bitte, dass Sie bei der Aufgabenwahrnehmung täglich eine längere Wegstrecke (mind. 5 km) innerhalb der Einrichtung zurücklegen und auch Lasten von mind. 5 kg heben und tragen werden. Des Weiteren wird aufgrund der Abläufe in der Bildungs- und Tagungsstätte ihre Arbeitszeit in Randzeiten, insbesondere vor oder nach dem Schulungsbetrieb liegen. Die erforderliche Flexibilität setzen wir voraus.
Wir bieten
- Vergütung fair und transparent: Ihr Gehalt entspricht der Tätigkeitsebene VIII, Entwicklungsstufe 1 des Tarifvertrags der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/ba-tarifvertrag, derzeit bei 30 Stunden/Woche rund 1.962 € mtl. brutto, plus Zulage bei nachgewiesener abgeschlossener Berufsausbildung.
- Umfassend versorgt: Wir unterstützen Sie mit betrieblicher Altersvorsorge, einem Zuschuss zum Jobticket und vermögenswirksamen Leistungen.
- Zeit für Erholung: Sie haben Anspruch auf 30 Urlaubstage (bei 5 Arbeitstagen/Woche) pro Jahr sowie zusätzlich frei am 24.12. und 31.12.
- Entwicklung ohne Grenzen: Die Karrierewege und Weiterbildungsmöglichkeiten an den über 750 Standorten der Bundesagentur für Arbeit sind umfangreich und vielfältig – lassen Sie uns Ihre Entwicklung zusammen gestalten!
- Willkommen mit Plan: Mit unserem strukturierten Onboarding-Programm heißen wir Sie willkommen und machen Sie fit für Ihren neuen Aufgabenbereich.
- Flexibilität, die zu Ihrem Leben passt: Ob Gleitzeit, Teilzeit oder Job-Sharing – wir bieten je nach Bereich unterschiedliche, moderne Arbeitsmodelle – lassen Sie uns darüber sprechen!
- Familienfreundlich in jeder Lebensphase: Ihr sorgenfreies Arbeiten auch in herausfordernden Lebensabschnitten liegt uns am Herzen – wir unterstützen sie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel bei Betreuungsaufgaben oder beim Wiedereinstieg.
- Arbeit, die Sinn macht: Ihr Arbeitsplatz bei uns ist sicher und sinnstiftend, denn Sie tragen dazu bei, den sozialen Frieden in Deutschland zu sichern.
- Gleichstellung leben: Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz fördern wir aktiv und auf allen Ebenen die Chancengleichheit von Frauen und Männern.
- Wertschätzung von Vielfalt: Wir leben kulturelle Offenheit und legen höchsten Wert auf Gleichbehandlung. Wir freuen uns besonders über die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen. Wir glauben fest daran, dass jeder Mensch seine Fähigkeiten einbringen kann. Mit unserer Inklusionsvereinbarung setzen wir uns aktiv für Inklusion und Diversität ein: Bei uns ist jeder 10. Beschäftigte ein Mensch mit Schwerbehinderung. Dadurch verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen, z.B. im achtsamen Umgang miteinander durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Schwerbehindertenvertretungen oder durch unsere technischen Berater*innen, die die individuell notwendige Arbeitsplatzausstattung prüfen und Sie bei der behinderungsspezifischen Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes unterstützen.
Wir bieten eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden/Woche an.
Die Stelle ist befristet bis 31.12.2026 nach ? 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Aus arbeitsrechtlichen Gründen können gemäß ? 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nur Bewerbende berücksichtigt werden, die noch nicht bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt waren.
Steigen Sie ein und unterstützen Sie die BA bei der Erfüllung ihres gesellschaftlichen Auftrags! Wir freuen uns auf Sie und Ihre Bewerbung.
Ansprechpartner/-in bei Rückfragen:
Herr Harald Mederski
E-Mail: Karriere.Nordost@arbeitsagentur.de