Professur für Arbeits- und Sozialrecht gem § 98 UG
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Professur für Arbeits- und Sozialrecht gem § 98 UG
An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht betreibt Forschung und Lehre im österreichischen, im europäischen und vergleichenden Arbeitsrecht und Sozialrecht. Das Fach wird von den Forscherinnen und Forschern des Instituts in seiner gesamten Breite in Lehre und Forschung vertreten. Es besteht eine sehr gute Vernetzung des Instituts in der nationalen und internationalen Scientific Community.
Die Universität Graz besetzt am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine
Professur für Arbeits- und Sozialrecht gem § 98 UG
(40 Stunden/Woche; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2020 )
Hauptaufgabe der Professur ist die Vertretung des Faches Arbeits- und Sozialrecht in Forschung und Lehre unter Bedachtnahme auf die Studienpläne. Die Professorin/der Professor wird sich an nationalen und internationalen Forschungsprojekten beteiligen und Drittmittel für nationale und internationale Forschungsprojekte einwerben. Die Mitwirkung an universitären Profilbildenden Bereichen, fakultären Spezialforschungsfeldern sowie in den fakultären Doktoratsprogrammen wird erwartet.
Anstellungserfordernisse:
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung
- Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation im Arbeits- und Sozialrecht
- Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach (in Relation zum akademischen Alter)
- Auslandserfahrung während der wissenschaftlichen Laufbahn
- Erfolgreiche Einwerbung fachspezifischer Projekte; insbesondere kompetitiver Drittmittel
- Kompetenz zu Forschung und Lehre in deutscher und englischer Sprache
- Fachspezifische Praxiserfahrung erwünscht
- Management- und Führungserfahrung
- Gender Mainstreaming Kompetenz
Erwartet wird der Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung.
Einstufung
Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1
Mindestgehalt
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 71.822,80 brutto/Jahr (14 Monatsgehälter). Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
Ende der Bewerbungsfrist: 28. August 2019
Kennzahl: BV/5/98 ex 2018/19
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl per E-Mail an: